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FFP2 und FFP3 Masken
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3) sind sogenannten Produkte der Kategorie III nach der Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
CE-Kennzeichnung bei FFP Masken
Eine CE-Kennzeichnung ist für Produkte nach der PSA-Verordnung verpflichtend. Hersteller von FFP2 und FFP3 Masken führen selbstständig ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durch und bringen die CE-Kennzeichnung an. D.h. die Anbringung erfolgt durch Eigenverantwortung der Hersteller und nicht von einer Behörde oder technischen Prüfstelle.